Saferinternet.at - FAQ: Was ist zu beachten, wenn ich jemanden mit der Handykamera fotografiere?
Rechtliche Rahmenbedingungen für Fotos.
Themenfelder
Digitale Grundbildung, Medienbildung
Digitale Grundbildung, Medienbildung
Bildungsstufe
Sekundarstufe I / Sekundarstufe II
Sekundarstufe I / Sekundarstufe II
Schlagworte
Fotografieren / Fotos / Foto / Handy / Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung / Recht am eigenen Bild
Fotografieren / Fotos / Foto / Handy / Gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung / Recht am eigenen Bild
Lehrplanbezug
Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung - 1.- 4.Klasse - AHS Unterstufe, Mittelschule - Sekundarstufe I
6. Schulstufe - Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren
Die Schülerinnen und Schüler können - (G) die Rechte am geistigen Eigentum beachten und bei der Erstellung oder beim Remixen von Programmen die entsprechenden Urheberrechte angeben.
7. Schulstufe - Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Anwendungsbereiche - Grundlagen der Betroffenenrechte im Datenschutz
8. Schulstufe - Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
Die Schülerinnen und Schüler können (I) verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.
Verbindliche Übung - Digitale Grundbildung - Informations-, Daten- und Medienkompetenz - AHS Unterstufe, Mittelschule - Sekundarstufe I
Grundanforderungen/Kernbereich - Teilen
kennen die Grundzüge des Urheberrechts sowie des Datenschutzes (insb. das Recht am eigenen Bild) und wenden diese Bestimmungen an
Inhaltstyp
Info-Artikel
Info-Artikel
Content Pool
Bildungspool
Bildungspool
Lizenz
CC-Lizenz Namensnennung - Nicht kommerziell
CC-Lizenz Namensnennung - Nicht kommerziell
Erstellungsdatum
21. 05. 2019
21. 05. 2019
Letztes Update
16. 02. 2024
16. 02. 2024
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